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Ungarische Gesellschaft als Liquidator einer inländischen Kapitalgesellschaft (EAS 1937 v 15. 10. 2001)

Anfragebeantwortungen des BMF - Auszüge bearbeitet von MR Dr. Heinz JirousekDBA-Ungarn (E,V)ÖStZ 2002/102ÖStZ 2002, 60 Heft 3 v. 1.2.2002

Wird eine inländischen Kapitalgesellschaft liquidiert und wird eine ungarische Kapitalgesellschaft zum Abwickler bestellt, wobei Dienstnehmer der ungarischen Gesellschaft im Durchschnitt etwa 2 bis 3 Tage pro Monat sich in Österreich aufhalten, dann tritt für die ungarische Gesellschaft bereits nach inländischem Recht keine beschränkte Körperschaftsteuerpflicht ein, wenn ihr im Rahmen ihrer Arbeiten keine „Betriebstätte“ iSd § 29 BAO in Österreich zur Verfügung gestellt wird und wenn sie auch über keinen inländischen ständigen Vertreter verfügt.

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