Mit dem in Ausarbeitung befindlichen EStR 2000-Änderungserlass 2001 werden unter anderem die in den EStR 2000 enthaltenen Schillingbeträge auf Euro umgestellt. Soweit diese Schillingwerte höchstgerichtlichen Erkenntnissen entnommen wurden, erfolgt die Umrechnung auf Cent genau. Schillingbeträge, bei denen sich die Umrechnung weder aus Gesetzen noch aus Verordnungen ergibt, sollen im Hinblick auf ihre Signalwirkung zugunsten der Steuerpflichtigen geglättet werden. Zur Information werden diese Beträge vorweg bekannt gegeben: