(Holzapfel, SWI 8/2002, S 387)
Mit dem AbgÄG 2002 wurde § 16 Abs 1 Z 4 lit e EStG dahingehend geändert, dass nun auch Beiträge zu einer Krankenversicherung auf Grund einer in- oder ausländischen gesetzlichen Versicherungspflicht als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Davon ausgehend befasst sich Holzapfel mit den Abzugsbeschränkungen der Beitragsleistungen zur Sozialversicherung, behandelt die Sozialversicherungsverhältnisse des Auswärtsgrenzgängers und schließt mit Orientierungsdaten sowie einem Beitragsbeispiel für das Jahr 2001.