(Huber, SWK 23/24/2002, S 658)
In wenigen anderen Branchen kommt der Betriebsbesichtigung zur Erhellung der tatsächlichen Vorgänge und Betriebsabläufe so große Bedeutung zu wie in der Gastronomie. Die unmittelbaren Informationen über das Abrechnungs- und Erfassungssystem, die Dimensionen und besonderen Eigenheiten des Betriebes können vom Betriebsprüfer nur an Ort und Stelle festgestellt werden, zumal eine Betriebsprüfung im Lokal bei Klein- und Mittelbetrieben kaum stattfinden kann. Die Abhandlung setzt sich in erster Linie mit dem Ablauf und den Themenkreisen der Betriebsbesichtigung auseinander.