(Moltas, ÖStZ 16/2002, S 405 )
Im Zusammenhang mit Provisionszahlungen, „Schmiergeldern“, etc wird regelmäßig versucht, die Finanzbehörde über den wahren Sachverhalt zu täuschen, um den Rechtsfolgen insbesondere des § 162 BAO zu entgehen. Nach Ansicht von Moltas bewirkt dieses Verhalten den Tatbestand der Abgabenhinterziehung.