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Der Teilwert im Wechsel zwischen Substanz- und Ertragswert

Univ.-Prof. Dr. Reinhold BeiserÖStZ 2002/905ÖStZ 2002, 506 Heft 20 v. 15.10.2002

Ist der Teilwert ein Substanzwert oder ein Ertragswert? -- Bereits diese Fragestellung ist falsch: Jeder vernünftige Erwerber fragt nach den Anschaffungskosten/Herstellungskosten (= Substanzwert) und nach dem zu erzielenden Nutzen (= Ertragswert). Der Teilwert kann zwischen Substanzwert und Ertragswert wechseln: Ein vernünftiger Erwerber zahlt nur den jeweils niedrigeren Wert.

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