Ist der Teilwert ein Substanzwert oder ein Ertragswert? -- Bereits diese Fragestellung ist falsch: Jeder vernünftige Erwerber fragt nach den Anschaffungskosten/Herstellungskosten (= Substanzwert) und nach dem zu erzielenden Nutzen (= Ertragswert). Der Teilwert kann zwischen Substanzwert und Ertragswert wechseln: Ein vernünftiger Erwerber zahlt nur den jeweils niedrigeren Wert.