Die vom VwGH eröffnete Möglichkeit, ausländische Verluste auch im Falle eines DBA mit Befreiungsmethode in Österreich (vorläufig) zu nutzen, erfordert nach Ansicht des Verfassers legistische Begleitmaßnahmen. Einerseits ist die Besteuerung nachfolgender ausländischer Gewinne auch bei ausländischen Umgründungen sicherzustellen; andererseits sind die Einschränkungen des Verlustabzuges von Steuerausländern aufzuheben.