Art IV und V UmgrStG regeln die steuerlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen von Zusammenschlüssen und Realteilungen von Mitunternehmerschaften. In der Praxis ergeben sich gerade im Zusammenhang mit Zusammenschlüssen und Realteilungen Auslegungsprobleme betreffend des Anwendungsbereichs der umgründungssteuerlichen Normen. Der Autor gibt diesbezüglich einen Überblick über die derzeitige Praxis, wobei er vor allem Einzelerledigungen des BMF berücksichtigt.