Der VwGH hat in seinen Erkenntnissen vom 25.09.2001, 99/14/0217, und 99/15/0149, ausgeführt, dass Verluste einer ausländischen Betriebsstätte bei Vorliegen eines DBA mit Befreiungsmethode von der Steuerbemessungsgrundlage in Abzug zu bringen sind. Damit weicht er von seiner bisherigen Rechtsprechung und von der Praxis der Finanzverwaltung ab. Der Autor stellt den zugrundeliegenden Sachverhalt dar, befasst sich mit den Argumenten der Beschwerdeführerin und jenen der belangten Behörde sowie mit den Entscheidungsgründen des VwGH.