Die Vorgangsweise der Finanzverwaltung, die auf verdeckte Ausschüttungen entfallende Kapitalertragsteuer im Regelfall der ausschüttenden Gesellschaft vorzuschreiben, führt nach Ansicht des Verfassers sehr oft zu problematischen Ergebnissen. Er untersucht, ob diese Vorgangsweise noch zeitgemäß ist, welche Wirkung sie entfaltet sowie, ob sie in der täglichen Praxis zu dem vom Gesetzgeber gewollten Ergebnis führt, und plädiert für die Direktvorschreibung aus dem Blickwinkel von Anspruchsverzinsung und Endbesteuerung.