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Hochwasserkatastrophe-Erlass betreffend Gebühren und Verkehrsteuern

ÖStZ 2002/869ÖStZ 2002, 485 Heft 19 v. 1.10.2002

Betr.: Hochwasserkatastrophe August 2002

Die Finanzlandesdirektionen und Finanzämter werden gemäß § 206 lit a BAO angewiesen:

1. Für Spenden, die an die Opfer der Hochwasserkatastrophe bis 30. 6. 2003 ausgezahlt werden, ist von der Erhebung der Schenkungssteuer Abstand zu nehmen.

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