Die Bundesregierung hat im Zusammenhang mit den Hochwasserschäden eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, die ab Mitte September einer parlamentarischen Behandlung unterzogen werden. Die folgende Information erläutert diese Maßnahmen, und zwar unter Einbeziehung der im Zuge der parlamentarischen Behandlung geplanten Adaptierungen.
Erleichterungen bei Steuer(nach)zahlungen