vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gf-Haftung, Insolvenzverfahren, Einbringlichkeit

JudikaturÖStZ 2002/859ÖStZ 2002, 463 Heft 18 v. 15.9.2002

BAO §§ 9, 80

Ist das Konkursverfahren über das Vermögen der insolventen GmbH im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Gf zur Haftung noch nicht abgeschlossen, bedarf es konkreter Feststellungen der AbgBeh über die Höhe der zu erwartenden Konkursquote. Der Gf darf nur für jenen Teil der ausständigen AbgSchulden zur Haftung herangezogen werden, welcher im Insolvenzverfahren voraussichtlich nicht einbringlich gemacht werden kann.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!