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Behandlung eines Gesellschafterdarlehens als verdecktes Stammkapital, verdeckte Gewinnausschüttung bei Rückzahlung (KeSt 91--93)

RechtsmittelentscheidungenÖStZ 2002/848ÖStZ 2002, 461 Heft 18 v. 15.9.2002

KStG 1988: § 8
EStG 1988: § 27 Abs 1 Z 1, § 93 Abs 2 Z 1und 2, § 95 Abs 1

Die Berufungswerberin hat bis 1998 ein Handelsgewerbe in der Rechtsform einer GmbH betrieben und erklärte 1991 bis 1993 jeweils negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

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