vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Information des BMF zur Energieabgabenvergütung

Die erste Seite aktuellÖStZ 2002/695aÖStZ 2002, 397 Heft 16 v. 15.8.2002

Der VfGH hat in seinem Erkenntnis vom 13.12.2001, B 2251/97, im Anschluss an das Urteil des EuGH vom 08.11.2001, Rs C-143/99 , Adria-Wien Pipeline, ausgesprochen, dass das Energieabgabenvergütungsgesetz nicht anzuwenden war, weil es nicht als Beihilfe der EU-Kommission notifiziert worden ist. Nunmehr hat die Europäische Kommission mit Schreiben vom 23. 5. 2002, SG (2002) D/229928 unter dem Betreff: Staatliche Beihilfe Nr NN 165/2001 -- Österreich, das Energieabgabenvergütungsgesetz für den Zeitraum vom 1. 6. 1996 bis zum 31. 12. 2001 als zulässige staatliche Beihilfe genehmigt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!