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Steuerabgrenzungen bei Privatstiftungen

Dr. Roman ThunshirnÖStZ 2002/677ÖStZ 2002, 378 Heft 15 v. 1.8.2002

Die Regelungen über die Bildung von Steuerabgrenzungen iSd § 198 HGB sind auch von Privatstiftungen anzuwenden. Aufgrund der steuerlichen Sondervorschriften ergeben sich hier jedoch Besonderheiten. Unklar ist, ob und unter welchen Bedingungen die Zwischensteuer zu aktivieren ist.

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