Grundsätzlich sind für die Verrechnung auf den Abgabenkonten die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (§§ 214, 215 BAO) ausschlaggebend. Im Konkursverfahren treten jedoch die abgabenrechtlichen Verrechnungsvorschriften gegenüber den konkursrechtlichen Aufrechnungsvorschriften (§§ 19, 20 KO) in den Hintergrund, da diese Bestimmungen als speziellere Normen vorgehen. Die Anwendung konkursrechtlicher Bestimmungen im Bereich des Abgabenrechtes führt jedoch immer wieder zu praktischen und rechtlichen Problemen und daher häufig auch zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Abgabenbehörde, Masseverwalter und Abgabepflichtigen. Der Autor versucht anhand von Beispielen sachgerechte Lösungsansätze darzustellen.