Der VfGH hat in der Privilegierung des Tagesgeldes für Dienstreisen im Vergleich zu den Reisekosten keine verfassungsrechtlichen Bedenken gesehen und dazu auf eine Vorjudikatur sowohl des VfGH als auch des VwGH hingewiesen. Mit der Vorjudikatur des VfGH beschäftigte sich der Beitrag in derÖStZ 2002/560, S 320. Auf die zitierte Entscheidung auch des VwGH einzugehen, erschien damals entbehrlich. Nunmehr heißt es allerdings, dass gerade dort die Rechtfertigung für die Ablehnung der Beschwerde gelegen sei. Deshalb soll auch darauf eingegangen werden.