Wann realisiert der Handelsvertreter seinen Ausgleichsanspruch gewinnwirksam? Wann hat der Unternehmer seine Ausgleichsverpflichtung aufwandswirksam in Handels- und Steuerbilanz zu erfassen? Das sind die Fragen, die der Beitrag beantwortet. Dabei wird zwischen aufrechten Handelsvertreterverhältnissen und dem Fall der Vertragsbeendigung differenziert.