Das Abgabenrechtsmittel-Reformgesetz, mit welchem anstelle der bisherigen Berufungssenate unabhängige Finanzsenate eingerichtet werden, wurde in BGBl I 2002/97 veröffentlicht. Die neuen Regelungen treten im Wesentlichen mit 1. 1. 2003 in Kraft. Der unabhängige Finanzsenat ist mit 1. 1. 2003 auch für alle an diesem Tag unerledigten Berufungen und Devolutionsanträge zuständig.