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Information zum KommStG 1993:

ErlassrundschauÖStZ 2002/672ÖStZ 2002, 364 Heft 14 v. 15.7.2002

Inländische und ausländische Unternehmen, inländische und ausländische Betriebsstätten, Rechtslage ab 2002

1. Allgemeines
Der Kommunalsteuer unterliegen die Arbeitslöhne, die jeweils in einem Kalendermonat an die Dienstnehmer einer im Inland (Bundesgebiet) gelegenen Betriebsstätte des Unternehmens gewährt worden sind (§ 1 KommstG).

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