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Information zum KommStG 1993:

ErlassrundschauÖStZ 2002/672ÖStZ 2002, 364 Heft 14 v. 15.7.2002

​​Inländische und ausländische Unternehmen, inländische und ausländische Betriebsstätten, Rechtslage ab 2002

​1. Allgemeines
Der Kommunalsteuer unterliegen die Arbeitslöhne, die jeweils in einem Kalendermonat an die Dienstnehmer einer im Inland (Bundesgebiet) gelegenen Betriebsstätte des Unternehmens gewährt worden sind (§ 1 KommstG).

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