Die Frage der unterschiedlichen Besteuerung von Beamtenpensionen und Sozialversicherungsrenten beschäftigt das deutsche Bundesverfassungsgericht seit Mitte der 70er Jahre. Am 6. 3. 2000 sprach nun der Zweite Senat sein Urteil in der Sache 2 BvL 17/99, das im Ergebnis die Verfassungswidrigkeit des Status quo erkannte. Die Verfasser beschreiben und kommentieren die wichtigsten Strukturen und Konsequenzen dieser Entscheidung.