Auf Anregung der Arbeitsgruppe Internationales Steuerrecht des Fachsenates für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder hat der Autor einen Entwurf zu einer Amtshilfe-Verordnung erstellt, deren Kernstück die Einbindung der Partei in den beabsichtigten Informationsaustausch ist. Weiters ist die Gewährleistung des Rechtsschutzes durch bescheidmäßigen Abspruch über die Zulässigkeit des Informationsaustausches erklärtes Ziel der Verordnung. Im Beitrag wird dieser Entwurf näher erläutert.