Der VfGH hat die Nicht-Endbesteuerung ausländischer Investmentfonds als verfassungswidrig erkannt. Die Aufhebung tritt mit 31. 3. 2003 in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt soll der einfache Gesetzgeber - auch unter Berücksichtigung gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben - eine verfassungskonforme Regelung erlassen. Die Autorin befasst sich in ihrem Beitrag unter anderem mit der Tragweite dieses Erkenntnisses.