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Verlustverrechnung gem § 117 Abs 7 Z 1 EstG (Labner, SWK 14/15/2002, S 445)

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 2002/642ÖStZ 2002, 361 Heft 14 v. 15.7.2002

Im Rahmen der Verrechnung von Verlusten gem. § 117 Abs 7 Z 1 EStG besteht die Möglichkeit, dass die zeitlich begrenzt vortragsfähigen Verluste (bis 2002) durch die Anwendung der Vortragsgrenze gem. § 2 Abs 2b EStG zu zeitlich unbegrenzt vortragsfähigen Verlusten werden und nach dem Jahr 2002 verwertbar sind. Die Wandlung dieser Verluste und der Zusammenhang mit anderen vorrangig zu verrechnenden Verlusten (IFB-Wartetastenverluste) werden im Artikel anhand praktischer Beispiele dargestellt.

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