AbgEO § 71 (§ 243 BAO )
Ein Rechtsmittel kann nicht nur aus den im Gesetz aufgezählten Bestimmungen über die Ausschlüsse von Rechtsmitteln unzulässig sein bzw werden. Dies ist vielmehr zusätzlich für jeden Verfahrensschritt anhand der ihn regelnden Bestimmungen zu beurteilen.