GebG: § 33 TP 5 (§ 17)
Ein Immobilienleasingunternehmen vermietete der beschwerdeführenden Kommune die Teilfläche eines Grundstückes, auf dem ein Gebäude errichtet werden soll. Bei der im Mietvertrag vereinbarten Kaution handelte es sich um eine zum Großteil einmalig zu erbringende, zum Teil in Teilbeträgen zu erbringende Leistung (im Gesamtbetrag von 31,5 Millionen S).