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VwGH: Keine verdeckte Gewinnausschüttung bei Begünstigung der Allgemeinheit (RdW 4/2002, 245)

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 2002/518ÖStZ 2002, 302 Heft 12 v. 15.6.2002

Im Erkenntnis vom 19. 2. 2002, 2001/14/0161, nimmt der VwGH keine verdeckte Ausschüttung an, wenn nicht der Gesellschafter der Kapitalgesellschaft, sondern die Allgemeinheit begünstigt wird.

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