Bei gewerblichen Betätigungen im Zusammenhang mit innovativen Produkten nimmt der VwGH in der Regel keine Liebhaberei an (Entscheidung vom 28. 2. 2002, 96/15/0219).
Bei gewerblichen Betätigungen im Zusammenhang mit innovativen Produkten nimmt der VwGH in der Regel keine Liebhaberei an (Entscheidung vom 28. 2. 2002, 96/15/0219).