Im Beitrag wird auf zwei Entscheidungen des VwGH hingewiesen, in denen dieser im Zusammenhang mit der Rückstellung für den Ausgleichsanspruch für Handelsvertreter einige grundlegende Aussagen zu steuerlichen Rückstellungen getroffen hat (VwGH vom 27. 11. 2001, 2001/14/0081, und vom 18. 12. 2001, 98/15/0177).