Nach Ablauf aller Übergangsregelungen sind seit 1. 1. 2001 alle Steuerpflichtigen mit EDV-Buchführung und EDV-Aufzeichnung verpflichtet, der Finanzbehörde Daten auf Datenträgern bereitzustellen. Erste Betriebsprüfungen wurden nun auf dieser Grundlage bewältigt. Im Artikel werden die interessantesten Erfahrungen mit diesen für alle Beteiligten doch wesentlichen Änderungen besprochen. Weiters wurde in Deutschland eine ähnliche Regelung eingeführt, die ebenfalls kurz vorgestellt wird.