Die Ausführungen von Rombold in SWK 8/2002, S 259 f, zur Einbringung von Zahlungserleichterungen bedürfen nach Ansicht von Gaedke sowohl wegen „fachlich unrichtiger Aussagen als auch wegen des unangebrachten Rundumschlages auf den steuerberatenden Berufsstand“ einer Korrektur.