Der Autor, der in die Diskussionen zur Reform des Rechtsmittelverfahrens eingebunden war, weist in seinem Beitrag aus Sicht der Praxis auf einige Kritikpunkte hin. Er bezieht sich dabei -- mit dem Stand nach den Beratungen im Finanzausschuss -- nur auf das Bundesgesetz über den unabhängigen Finanzsenat (UFSG) sowie auf die Änderungen zur BAO und zum Finanzstrafgesetz.