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Zuschuss zur Installierung und zum Personal- und Sachaufwand eines integrativen Betriebes

Die erste Seite aktuellÖStZ 2002/484dÖStZ 2002, 285 Heft 12 v. 15.6.2002

Zuschüsse einer Gebietskörperschaft zur Einrichtung und zum Personal- und Sachaufwand eines integrativen Betriebes (iSd Behinderteneinstellungsgesetz) sind nicht steuerbare (echte) Zuschüsse (iSd RZ 26 der Umsatzsteuerrichtlinien 2000).

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