Zuschüsse einer Gebietskörperschaft zur Einrichtung und zum Personal- und Sachaufwand eines integrativen Betriebes (iSd Behinderteneinstellungsgesetz) sind nicht steuerbare (echte) Zuschüsse (iSd RZ 26 der Umsatzsteuerrichtlinien 2000).
Zuschüsse einer Gebietskörperschaft zur Einrichtung und zum Personal- und Sachaufwand eines integrativen Betriebes (iSd Behinderteneinstellungsgesetz) sind nicht steuerbare (echte) Zuschüsse (iSd RZ 26 der Umsatzsteuerrichtlinien 2000).