BAO: § 131 Abs 1
Fraglich ist, ob Abschlagsrechnungen (Teilrechnungen) für (Teil-)Leistungen, die bis Ende 2001 erbracht wurden, wie folgt erstellt werden dürfen:
Die Aufschlüsselungen der jeweiligen Teilrechnung lauten auf Schilling, da eben dies vertraglich vereinbart wurde und überdies die zu Grunde liegenden Angaben in der Buchhaltung bis Ende 2001 noch in Schilling erfasst wurden.