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Steuerfreiheit für Internet-Auktionen

Dr. Clemens ThieleÖStZ 2002/465ÖStZ 2002, 270 Heft 11 v. 1.6.2002

1. Dem vor dem Hintergrund der FeilbietungsO zu verstehenden, vom Gesetzgeber des Finanzausgleichsgesetzes 1948 übernommenen und mit unverändertem Begriffsinhalt auch dem § 15 Abs 3 Z 4 des Finanzausgleichsgesetzes 1997 zu Grunde gelegten Begriff der freiwilligen Feilbietung entspricht eine so genannte Internet-Versteigerung nicht.

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