§ 41 Abs 6 BWGals Hindernis für die Geldwäschereibekämpfung? Diese provokante Frage soll im folgenden Artikel kurz aus Sicht der Praxis beleuchtet werden, wobei insbesondere der Bezug zum Finanzstrafgesetz hergestellt wird. Eine kritische Evaluierung dieser Gesetzesstelle scheint angebracht.