UStG 1994: § 12 Abs 1
Vorauszuschicken ist, dass die belangte Behörde im Hinblick auf die für Ärzte gem § 6 Abs 1 Z 19 iVm § 29 Abs 5 UStG 1994 ab dem Jahr 1997 geltende so genannte unechte Steuerbefreiung zu Recht den Vorsteuerabzug nicht auf Grund geleisteter Anzahlungen (für im Jahr 1997 gelieferte Röntgenfilme) gewährt hat.