Seit 1. Jänner 2002 sind die neuen LStR 2002 in Kraft. Der Einführungserlass stellt dabei klar, dass im Sinne des Vertrauensgrundsatzes bei Lohnsteuerprüfungen für vergangene Zeiträume und auf offene Veranlagungszeiträume die LStR 2002 anzuwenden sind, es sei denn, für diese Zeiträume gelten günstigere Erlassregelungen. Im Beitrag stellen die Autoren die für die Praxis wesentlichen Änderungen kurz dar.