Im Artikel wird der Begriff der Betriebsstätte näher erläutert, da dieser die territoriale Voraussetzung bildet, auf Grund derer Österreich das Besteuerungsrecht hinsichtlich des jeweiligen Unternehmens zusteht. Nach Ausführungen zum nationalen Betriebsstättenbegriff wird dieser Begriff im Sinne des OECD-Musterabkommens besprochen.