Am 12. Februar 2002 wurde im ECOFIN-Rat politische Einigung über die Umsatzbesteuerung bestimmter elektronisch erbrachter Leistungen (zB Überlassung von Internet-Seiten, Web-Hosting, Überlassung von Software und das Updating, Überlassung von Bildern, Texten und Informationen und der Zugang zu Datenbanken, Überlassung von Musik, Filmen, Spielen etc, Fernunterricht) sowie von Rundfunk- und Fernsehleistungen erzielt. Derartige Leistungen sollen in Zukunft im Verbrauchsland besteuert werden, und zwar auch dann, wenn diese Umsätze von außerhalb der EU ansässigen Unternehmern an private Endverbraucher in der EU erbracht werden.