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Kein Unterhaltsabsetzbetrag für Großmutter, wenn der unterhaltspflichtige Vater unbekannten Aufenthalts ist und seiner Verpflichtung nicht nachkommt

ErlassrundschauÖStZ 2001/396ÖStZ 2001, 201 Heft 9 v. 1.5.2001

EStG : §§ 33 Abs 3 lit b, 34 Abs 7

Gemäß § 33 Abs 3 lit b EStG 1988 steht einem Steuerpflichtigen, der für ein Kind, das nicht seinem Haushalt zugehört und für das weder ihm noch seinem von ihm nicht dauernd getrennt lebenden (Ehe-)Partner Familienbeihilfe gewährt wird, den gesetzlichen Unterhalt leistet, ein Unterhaltsabsetzbetrag zu.

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