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Steuerrückerstattung an schweizerischen Konsulenten (EAS 1736 v 9. 10. 2000)

Anfragebeantwortungen des BMF1)DBA-SchweizÖStZ 2001/285ÖStZ 2001, 135 Heft 6 v. 15.3.2001

Hat ein österr Unternehmen die Entgelte an einen in der Schweiz ansässigen Konsulenten der Abzugsbesteuerung nach § 99 EStG unterzogen (die Vornahme dieses Steuerabzuges stellt für sich alleine betrachtet keinen Verstoß gegen das DBA-Schweiz dar), dann ist der schweizerische Konsulent berechtigt, unter Beilage einer von der eidgenössischen Steuerverwaltung auf dem Vordruck ZS-CH2 bestätigten Ansässigkeitsbescheinigung sowie unter Anschluss von Belegen über den vorgenommenen Steuerabzug die Rückerstattung der österreichischen Steuer beim FA Eisenstadt zu beantragen. Eine Gutschrift auf dem Abgabenkonto der österreichischen Firma, die sodann ihrerseits die Refundierung an den Schweizer vornimmt, ist unzulässig. (SWI 2001, 66)

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