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Dienstgeberbeitrag für einen im Inland tätigen Außendienstmitarbeiter einer deutschen GmbH (EAS 1739 v 17. 10. 2000)

Anfragebeantwortungen des BMF1)AußensteuerrechtÖStZ 2001/275ÖStZ 2001, 132 Heft 6 v. 15.3.2001

FLAG: § 41 Abs 1

Eine deutsche GmbH, die einen Außendienstmitarbeiter mit Reisetätigkeit zu österreichischen Kunden fast ausschließlich in Österreich beschäftigt, ohne hier aber über eine Lohnsteuerbetriebstätte zu verfügen, ist nicht zum Lohnsteuerabzug verpflichtet; die an den Mitarbeiter gezahlten Bezüge sind im Veranlagungsweg in Österreich der Einkommensbesteuerung zu unterziehen. Die deutsche GmbH ist allerdings verpflichtet, im Selbstberechnungsverfahren den Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen zu entrichten, da sie Dienstnehmer im Bundesgebiet beschäftigt.(SWI 2001, 50)

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