vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wechsel in die beschränkte Steuerpflicht (EAS 1778 v 5. 1. 2001)

Anfragebeantwortungen des BMF1)AußensteuerrechtÖStZ 2001/276ÖStZ 2001, 132 Heft 6 v. 15.3.2001

BAO: § 26

Verlegt ein österreichischer Steuerpflichtiger aus beruflichen Gründen seinen Wohnsitz von Österreich nach Brüssel und ist damit der Wechsel von der unbeschränkten in die beschränkte Steuerpflicht verbunden (dies setzt voraus, dass in Österreich kein steuerlicher Wohnsitz iSd § 26 BAO als Zweitwohnsitz aufrechterhalten wird und dass auch kein Fall einer Entsendung durch eine österr Körperschaft öffentlichen Rechts vorliegt), dann bestehen innerhalb des Kalenderjahres, in dem dieser Wechsel stattgefunden hat, zwei Veranlagungszeiträume. Die Einkünfte, die während der Dauer der unbeschränkten Steuerpflicht, und jene, die während der Dauer der beschränkten Steuerpflicht bezogen wurden, sind getrennt zu veranlagen (RZ 7503 EStRL 2000, AÖF 2000/232). Dies hat bei einem Dienstnehmer natürlich nur insoweit Auswirkungen, als wegen anderer Einkünfte Veranlagungspflicht besteht oder der Dienstnehmer eine Veranlagung selbst beantragt. Veranlagungen können innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren auch rückwirkend beantragt werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!