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Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit, die im Veranlagungsweg zu erfassen sind

Aktuelle RechtsmittelentscheidungenÖStZ 2001/202ÖStZ 2001, 100 Heft 5 v. 1.3.2001

EStG 1988: § 25

Der Berufungswerber bezog Einkünfte als Angestellter bei einer Leasingfirma. Zusätzlich erklärte er Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, bei denen er Diäten und Kilometergelder in Abzug brachte. Auf Grund von Ermittlungen erlangte das Finanzamt Kenntnis, dass die Einnahmen von zwei Firmen stammten, bei denen der Berufungswerber im Auftrag seines Dienstgebers als Leasingangestellter tätig war. Anlässlich einer Einvernahme gab der Berufungswerber an, dass er im Rahmen der Honorartätigkeit unter den gleichen Bedingungen wie im Rahmen der Beschäftigung als Leasingangestellter gearbeitet habe. Im Wesentlichen habe er Konstruktionsarbeiten nach Vorgaben der Auftraggeber durchgeführt. Nach Ansicht des Finanzamtes habe es sich bei den erklärten Einnahmen um Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit gehandelt, die im Veranlagungsweg zu erfassen seien. Die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte seien bereits mit dem Verkehrsabsetzbetrag bzw durch die Pendlerpauschale abgegolten. Einer Anerkennung der Diäten stehe schon der Umstand entgegen, dass sich der Berufungswerber nicht 25 Kilometer vom Mittelpunkt der Tätigkeit entfernt habe.

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