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Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten und Liebhaberei bei der Vermietung eines Hotels

Aktuelle RechtsmittelentscheidungenÖStZ 2001/201ÖStZ 2001, 100 Heft 5 v. 1.3.2001

EStG 1988: § 2, BAO: § 22

Ein europaweit agierender Konzern betreibt unter anderem Hotelvermietungsgeschäfte. Er kauft oder baut Hotels, richtet diese nach dem neuesten Stand zwecks Vermietung in Verbindung mit Timesharing ein, gründet für jedes Hotelprojekt eine eigene Firma und sucht Anleger, die das Projekt finanzieren. Nach einer von der Berufungswerberin (Hotelprojekt W, in Form einer GesmbH und Co KG mit einer Konzernfirma als Treuhandkommanditistin, an der sich die Anleger als Treugeber beteiligen) vorgelegten Ergebnisvorschau, soll ab dem 25. Jahr ein Gesamtüberschuss erzielbar sein.

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