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Erlaubnis der Auslandsbuchführung

Dr. Erich NovacekÖStZ 2001/193ÖStZ 2001, 89 Heft 5 v. 1.3.2001

Steuerfragen betreffend nicht beurkundete Gesellschafterdarlehen bzw -kredite

Mit Art XXII Z 6 des Budgetbegleitgesetzes1)1) BGBl I 2000/142.) wurde§ 131 Abs 1 BAOdahin geändert, dass „für die Führung von Büchern und Aufzeichnungen im Ausland das Erfordernis einer vorherigen bescheidmäßigen Bewilligung durch das Finanzamt“ entfällt. „Weiters genügt in Zukunft, dass die Grundaufzeichnungen im Inland aufbewahrt werden; sie dürfen daher nunmehr auch im Ausland geführt werden. (...)2)2)ErläutRV zum Budgetbegleitgesetz 2001, Art XXII Z 6.).

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