Ergänzung der Umsatzsteuerrichtlinien 2000
Für Kfz-Mietverträge (Leasingverträge), die ab dem 1. 7. 2000 abgeschlossen werden (wurden), gilt für vom Vermieter (Leasinggeber) in Auftrag gegebene Reparaturleistungen eine Sonderregelung hinsichtlich des Vorsteuerabzuges. Diese Neuregelung wurde durch eine Ergänzung der UStR 2000 im Interesse einer praktikablen Vollziehung interpretiert. Im Folgenden soll die neue Rechtslage dargestellt und an Hand von Beispielen erläutert werden.